ZE62 Hämofiltration, intermittierend

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
4 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
  • Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60 oder L71 oder der DRG L90B oder L90C und dem nach Anlage 3b krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelt L90A nicht möglich.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE62 · 239,29 € × 1239,29 €
Zusatzentgelt239,29 €

Auslösende OPS-Kodes4

  • 8-853.3Hämofiltration: Intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
  • 8-853.4Hämofiltration: Intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen
  • 8-853.5Hämofiltration: Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
  • 8-853.6Hämofiltration: Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen