ZE53.16 3.000 mg bis unter 3.300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP13.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP13.16 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE53.16 · 10.148,86 € × 110.148,86 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP13.16 · 10.148,86 € × 110.148,86 € = gleich
Zusatzentgelt10.148,86 €

Auslösende OPS-Kodes1