ZE53.15 2.800 mg bis unter 3.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP13.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP13.15 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE53.15 · 9.563,35 € × 19.563,35 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP13.15 · 9.563,35 € × 19.563,35 € = gleich
Zusatzentgelt9.563,35 €

Auslösende OPS-Kodes1