ZE53.14 2.600 mg bis unter 2.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP13.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP13.14 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE53.14 · 8.896,14 € × 18.896,14 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP13.14 · 8.896,14 € × 18.896,14 € = gleich
Zusatzentgelt8.896,14 €

Auslösende OPS-Kodes1