ZE53.11 2.000 mg bis unter 2.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP13.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP13.11 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE53.11 · 6.772,50 € × 16.772,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP13.11 · 6.772,50 € × 16.772,50 € = gleich
Zusatzentgelt6.772,50 €

Auslösende OPS-Kodes1