ZE53.09 1.600 mg bis unter 1.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP13.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP13.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE53.09 · 5.490,09 € × 15.490,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP13.09 · 5.490,09 € × 15.490,09 € = gleich
Zusatzentgelt5.490,09 €

Auslösende OPS-Kodes1