ZE53.07 1.200 mg bis unter 1.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP13.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP13.07 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE53.07 · 4.225,67 € × 14.225,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP13.07 · 4.225,67 € × 14.225,67 € = gleich
Zusatzentgelt4.225,67 €

Auslösende OPS-Kodes1