ZE53.02 700 mg bis unter 800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP13.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP13.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE53.02 · 2.415,64 € × 12.415,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP13.02 · 2.415,64 € × 12.415,64 € = gleich
Zusatzentgelt2.415,64 €

Auslösende OPS-Kodes1