ZE52.21 300 mg bis unter 320 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.21 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE52.21 · 6.861,36 € × 16.861,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.21 · 6.861,36 € × 16.861,36 € = gleich
Zusatzentgelt6.861,36 €

Auslösende OPS-Kodes1