ZE52.19 260 mg bis unter 280 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.19 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE52.19 · 6.027,95 € × 16.027,95 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.19 · 6.027,95 € × 16.027,95 € = gleich
Zusatzentgelt6.027,95 €

Auslösende OPS-Kodes1