ZE52.18 240 mg bis unter 260 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.18 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE52.18 · 5.518,92 € × 15.518,92 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.18 · 5.518,92 € × 15.518,92 € = gleich
Zusatzentgelt5.518,92 €

Auslösende OPS-Kodes1