ZE52.14 160 mg bis unter 180 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.14 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE52.14 · 3.713,52 € × 13.713,52 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.14 · 3.713,52 € × 13.713,52 € = gleich
Zusatzentgelt3.713,52 €

Auslösende OPS-Kodes1