ZE52.13 140 mg bis unter 160 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.13 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE52.13 · 3.281,52 € × 13.281,52 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.13 · 3.281,52 € × 13.281,52 € = gleich
Zusatzentgelt3.281,52 €

Auslösende OPS-Kodes1