ZE52.10 100 mg bis unter 110 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.10 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE52.10 · 2.311,98 € × 12.311,98 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.10 · 2.311,98 € × 12.311,98 € = gleich
Zusatzentgelt2.311,98 €

Auslösende OPS-Kodes1