ZE52.0 10 mg bis unter 20 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP12.01ZP12.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.01, ZP12.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE52.0 · 522,06 € × 1522,06 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.01 · 298,32 € × 1298,32 € −223,74 €
Zusatzentgelt522,06 €

Auslösende OPS-Kodes2