ZE52.09 90 mg bis unter 100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE52.09 · 2.059,14 € × 12.059,14 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.09 · 2.059,14 € × 12.059,14 € = gleich
Zusatzentgelt2.059,14 €

Auslösende OPS-Kodes1