ZE52.07 70 mg bis unter 80 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.07 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE52.07 · 1.640,76 € × 11.640,76 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.07 · 1.640,76 € × 11.640,76 € = gleich
Zusatzentgelt1.640,76 €

Auslösende OPS-Kodes1