ZE52.07 70 mg bis unter 80 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.07 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE52.07 · 1.657,69 € × 11.657,69 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.07 · 1.657,69 € × 11.657,69 € = gleich
Zusatzentgelt1.657,69 €

Auslösende OPS-Kodes1