ZE52.06 60 mg bis unter 70 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.06 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE52.06 · 1.403,93 € × 11.403,93 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.06 · 1.403,93 € × 11.403,93 € = gleich
Zusatzentgelt1.403,93 €

Auslösende OPS-Kodes1