ZE52.03 30 mg bis unter 40 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP12.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP12.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE52.03 · 745,80 € × 1745,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP12.03 · 745,80 € × 1745,80 € = gleich
Zusatzentgelt745,80 €

Auslösende OPS-Kodes1