ZE51.22 76.000 IE bis unter 88.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.22 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE51.22 · 79.655,60 € × 179.655,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.22 · 79.655,60 € × 179.655,60 € = gleich
Zusatzentgelt79.655,60 €

Auslösende OPS-Kodes1