ZE51.20 64.000 IE oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.20 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE51.20 · 52.416,00 € × 152.416,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.20 · 52.416,00 € × 152.416,00 € = gleich
Zusatzentgelt52.416,00 €

Auslösende OPS-Kodes1