ZE51.18 52.000 IE bis unter 58.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.18 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE51.18 · 44.938,40 € × 144.938,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.18 · 44.938,40 € × 144.938,40 € = gleich
Zusatzentgelt44.938,40 €

Auslösende OPS-Kodes1