ZE51.14 32.000 IE bis unter 36.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.14 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE51.14 · 27.654,40 € × 127.654,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.14 · 27.654,40 € × 127.654,40 € = gleich
Zusatzentgelt27.654,40 €

Auslösende OPS-Kodes1