ZE51.13 28.000 IE bis unter 32.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.13 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE51.13 · 22.932,00 € × 122.932,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.13 · 22.932,00 € × 122.932,00 € = gleich
Zusatzentgelt22.932,00 €

Auslösende OPS-Kodes1