ZE51.12 24.000 IE bis unter 28.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.12 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE51.12 · 21.854,40 € × 121.854,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.12 · 21.854,40 € × 121.854,40 € = gleich
Zusatzentgelt21.854,40 €

Auslösende OPS-Kodes1