ZE51.03 6.000 IE bis unter 8.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.03 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE51.03 · 5.185,20 € × 15.185,20 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.03 · 5.185,20 € × 15.185,20 € = gleich
Zusatzentgelt5.185,20 €

Auslösende OPS-Kodes1