ZE51.02 4.000 IE bis unter 6.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP11.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP11.02 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE51.02 · 3.277,60 € × 13.277,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP11.02 · 3.277,60 € × 13.277,60 € = gleich
Zusatzentgelt3.277,60 €

Auslösende OPS-Kodes1