ZE50.18 3.350 mg bis unter 3.950 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.18 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE50.18 · 9.017,36 € × 19.017,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.18 · 9.017,36 € × 19.017,36 € = gleich
Zusatzentgelt9.017,36 €

Auslösende OPS-Kodes1