ZE50.16 3.050 mg bis unter 3.350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.16 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE50.16 · 8.001,32 € × 18.001,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.16 · 8.001,32 € × 18.001,32 € = gleich
Zusatzentgelt8.001,32 €

Auslösende OPS-Kodes1