ZE50.14 2.450 mg bis unter 2.750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.14 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE50.14 · 6.381,85 € × 16.381,85 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.14 · 6.381,85 € × 16.381,85 € = gleich
Zusatzentgelt6.381,85 €

Auslösende OPS-Kodes1