ZE50.13 2.150 mg bis unter 2.450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.13 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE50.13 · 5.715,23 € × 15.715,23 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.13 · 5.715,23 € × 15.715,23 € = gleich
Zusatzentgelt5.715,23 €

Auslösende OPS-Kodes1