ZE50.13 2.150 mg bis unter 2.450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.13 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE50.13 · 5.531,34 € × 15.531,34 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.13 · 5.531,34 € × 15.531,34 € = gleich
Zusatzentgelt5.531,34 €

Auslösende OPS-Kodes1