ZE50.12 1.850 mg bis unter 2.150 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.12 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE50.12 · 4.880,24 € × 14.880,24 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.12 · 4.880,24 € × 14.880,24 € = gleich
Zusatzentgelt4.880,24 €

Auslösende OPS-Kodes1