ZE50.09 1.250 mg bis unter 1.450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.09 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE50.09 · 3.324,58 € × 13.324,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.09 · 3.324,58 € × 13.324,58 € = gleich
Zusatzentgelt3.324,58 €

Auslösende OPS-Kodes1