ZE50.08 1.050 mg bis unter 1.250 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.08 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE50.08 · 2.836,45 € × 12.836,45 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.08 · 2.836,45 € × 12.836,45 € = gleich
Zusatzentgelt2.836,45 €

Auslösende OPS-Kodes1