ZE50.02 350 mg bis unter 450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: L01FE01Wirkstoff im ATC: Cetuximab.
ZP: ZP10.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.02 aus.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE50.02 · 1.089,13 € × 11.089,13 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.02 · 1.089,13 € × 11.089,13 € = gleich
Zusatzentgelt1.089,13 €

Auslösende OPS-Kodes1