ZE50.02 350 mg bis unter 450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE50.02 · 967,96 € × 1967,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.02 · 967,96 € × 1967,96 € = gleich
Zusatzentgelt967,96 €

Auslösende OPS-Kodes1