ZE50.01 250 mg bis unter 350 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP10.01In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP10.01 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE50.01 · 709,09 € × 1709,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP10.01 · 709,09 € × 1709,09 € = gleich
Zusatzentgelt709,09 €

Auslösende OPS-Kodes1