ZE49.20 29,5 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.20 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE49.20 · 12.862,48 € × 112.862,48 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.20 · 12.862,48 € × 112.862,48 € = gleich
Zusatzentgelt12.862,48 €

Auslösende OPS-Kodes1