ZE49.19 27,5 mg bis unter 29,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.19 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE49.19 · 12.009,72 € × 112.009,72 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.19 · 12.009,72 € × 112.009,72 € = gleich
Zusatzentgelt12.009,72 €

Auslösende OPS-Kodes1