ZE49.18 25,5 mg bis unter 27,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.18 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE49.18 · 11.324,54 € × 111.324,54 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.18 · 11.324,54 € × 111.324,54 € = gleich
Zusatzentgelt11.324,54 €

Auslösende OPS-Kodes1