ZE49.17 23,5 mg bis unter 25,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.17 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE49.17 · 10.573,03 € × 110.573,03 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.17 · 10.573,03 € × 110.573,03 € = gleich
Zusatzentgelt10.573,03 €

Auslösende OPS-Kodes1