ZE49.16 21,5 mg bis unter 23,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.16 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE49.16 · 9.451,44 € × 19.451,44 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.16 · 9.451,44 € × 19.451,44 € = gleich
Zusatzentgelt9.451,44 €

Auslösende OPS-Kodes1