ZE49.08 8,5 mg bis unter 9,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.08 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE49.08 · 3.822,93 € × 13.822,93 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.08 · 3.822,93 € × 13.822,93 € = gleich
Zusatzentgelt3.822,93 €

Auslösende OPS-Kodes1