ZE49.03 3,5 mg bis unter 4,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE49.03 · 1.634,46 € × 11.634,46 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.03 · 1.634,46 € × 11.634,46 € = gleich
Zusatzentgelt1.634,46 €

Auslösende OPS-Kodes1