ZE49.02 2,5 mg bis unter 3,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE49.02 · 1.189,25 € × 11.189,25 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.02 · 1.189,25 € × 11.189,25 € = gleich
Zusatzentgelt1.189,25 €

Auslösende OPS-Kodes1