ZE49.02 2,5 mg bis unter 3,5 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP09.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP09.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE49.02 · 1.159,34 € × 11.159,34 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP09.02 · 1.159,34 € × 11.159,34 € = gleich
Zusatzentgelt1.159,34 €

Auslösende OPS-Kodes1