ZE48.19 625 Mio. IE bis unter 685 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.19 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE48.19 · 12.550,09 € × 112.550,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.19 · 12.550,09 € × 112.550,09 € = gleich
Zusatzentgelt12.550,09 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.8j625 Mio. IE bis unter 685 Mio. IE