ZE48.17 525 Mio. IE bis unter 565 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.17 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE48.17 · 10.131,43 € × 110.131,43 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.17 · 10.131,43 € × 110.131,43 € = gleich
Zusatzentgelt10.131,43 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.8g525 Mio. IE bis unter 565 Mio. IE